ERSTELLUNG VON

KFZ-Schaden- und Wertgutachten


Wir erstellen Gutachten für Kraftfahrzeuge (Zweiräder, PKW und NFZ)

  • Schadengutachten
  • Wertgutachten (auch für Oldtimer)
  • technische Gutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Plausibilitätsgutachten


Wir sind zertifiziert nach ISO 9001:2015


Schadengutachten





IHR RECHT

Warum im Schadenfall ein Gutachten für Sie wichtig ist ...


Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Ge­schä­dig­ten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er durch den Unfall bedingt erleidet. Dies bedeutet, dass dem Geschädigten alle durch das Schaden­ereignis entstehenden Aufwendungen ersetzt werden müssen. Wenn Sie un­ver­schuldet einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug erleiden, sind auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens von der Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen. Dies erfolgt ab einer Schadenhöhe von ca. 750 €. Dieses Recht be­steht auch dann, wenn Ihnen die gegnerische Versicherung mitteilt, dass bis zu einer Schadenhöhe von z. B. 3.000€ ein Kostenvoranschlag ausreichend sei und kein Gutachten nötig wäre.

Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt durch einen unabhängigen, weisungsfreien Sachverständigen. Es beinhaltet eine nachprüfbare, belastbare und grundsätzlich neutrale Beurteilung des Schadens. Der Sachverständige wird in seinem Gutachten den Schaden so schildern und beurteilen, dass dieser auch für einen Nicht­fach­mann nachvollziehbar und verständlich ist. Alle mit dem Schadenereignis

eintretenden Erfordernisse werden dabei berücksichtigt. So werden neben der Kalkulation der Schadenhöhe auch der Wiederbeschaffungs- und der Restwert des Fahrzeuges ermittelt und ggf. entsprechend des Schadenumfanges und des Alters eine merkantile Wertminderung festgelegt. Es werden die Dauer der Reparatur und der Nutzungsausfall für das Kfz ermittelt. Hierin besteht für die geschädigte Person der Unterschied zum Kostenvoranschlag. Sollte sich bei der Reparatur un­er­wartet ein höhrer Schadenumfang ergeben als zunächst ermittelt, wird der Sach­verständige die zusätzlich in Erscheinung getretenen Schäden untersuchen und beurteilen. Die Schadenerweiterung wird dokumentiert. Die erweiterten, tatsächlich durch den Unfall bedingten Reparaturkosten sind für die Regulierung des Schadens maßgebend.

Sie sollten im Falle eines unverschuldeten Schadens an Ihrem Fahrzeug in jedem Fall von Ihrem Recht auf ein unabhängiges und neutrales Gutachen in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns - wir begutachten Ihren Fahrzeugschaden!





 
 
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