ERSTELLUNG VON
IHR RECHT
Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er durch den Unfall bedingt erleidet. Dies bedeutet, dass dem Geschädigten alle durch das Schadenereignis entstehenden Aufwendungen ersetzt werden müssen. Wenn Sie unverschuldet einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug erleiden, sind auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens von der Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen. Dies erfolgt ab einer Schadenhöhe von ca. 750 €. Dieses Recht besteht auch dann, wenn Ihnen die gegnerische Versicherung mitteilt, dass bis zu einer Schadenhöhe von z. B. 3.000€ ein Kostenvoranschlag ausreichend sei und kein Gutachten nötig wäre.
Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt durch einen unabhängigen, weisungsfreien Sachverständigen. Es beinhaltet eine nachprüfbare, belastbare und grundsätzlich neutrale Beurteilung des Schadens. Der Sachverständige wird in seinem Gutachten den Schaden so schildern und beurteilen, dass dieser auch für einen Nichtfachmann nachvollziehbar und verständlich ist. Alle mit dem Schadenereignis
eintretenden Erfordernisse werden dabei berücksichtigt. So werden neben der Kalkulation der Schadenhöhe auch der Wiederbeschaffungs- und der Restwert des Fahrzeuges ermittelt und ggf. entsprechend des Schadenumfanges und des Alters eine merkantile Wertminderung festgelegt. Es werden die Dauer der Reparatur und der Nutzungsausfall für das Kfz ermittelt. Hierin besteht für die geschädigte Person der Unterschied zum Kostenvoranschlag. Sollte sich bei der Reparatur unerwartet ein höhrer Schadenumfang ergeben als zunächst ermittelt, wird der Sachverständige die zusätzlich in Erscheinung getretenen Schäden untersuchen und beurteilen. Die Schadenerweiterung wird dokumentiert. Die erweiterten, tatsächlich durch den Unfall bedingten Reparaturkosten sind für die Regulierung des Schadens maßgebend.
Sie sollten im Falle eines unverschuldeten Schadens an Ihrem Fahrzeug in jedem Fall von Ihrem Recht auf ein unabhängiges und neutrales Gutachen in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns - wir begutachten Ihren Fahrzeugschaden!